Informationen zu den Reservationen von NVVK-Raststätten
Waldhaus
Wir vermieten unser Waldhaus sowohl an Einwohner*innen von Kölliken, als auch an auswärtige Mieter*innen.
Dabei gelten folgende Mietpreise pro Tag:
- 150.- Fr. für Einwohner*innen von Kölliken
- 180.- Fr. für auswärtige Mieter*innen.
Bei gleichzeitiger Reservation vom Waldhaus und der Raststätte Salamander gelten folgende Mietpreise:
- 180.- Fr. für Einwohner*innen von Kölliken
- 210.- Fr. für auswärtige Mieter*innen.
Für eine Reservation wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an die Rastplatzverantwortliche Helen Pangari-Matter unter +41 79 220 63 08 oder +41 79 483 67 41.
Raststätten
Bei Reservationen von kleineren Personengruppen gelten die folgenden Bestimmungen:
- Als Entschädigung für die Bereitstellung von Holz und Infrastruktur wird eine Gebühr erhoben.
- Die Grundgebühr beträgt Fr. 10.00 pro Reservation, dazu kommen Fr. 2.00 pro reservierten Platz/Person.
- Bitte beachten Sie, dass die übrigen, nicht reservierten Plätze von weiteren Gästen genutzt werden können.
Bei Reservationen von geschlossenen Gesellschaften wird der Betrag für die maximale Belegung erhoben, unabhängig von der Anzahl Gäste:
- Salamander: Fr. 70.- (28 Plätze unter Dach)
- Froschebrönneli: 35.- (12 Plätze unter Dach)
- Häxebrönneli: 35.- (12 Plätze unter Dach)
- Chuzebrönneli: 55.- (22 Plätze unter Dach)
Bitte beachten Sie: Weitere verfügbare Sitzplätze im Freien können auch in diesem Fall von anderen Gästen benutzt werden.
Die Reservationen erfolgen direkt an die Rastplatz-verantwortlichen, gemäss den Angaben unter der Rubrik Raststätten.
Verhaltenscodex
Auf unseren Raststätten gilt ein Verhaltenscodex im Einklang mit der Natur:
- Bitte nehmen Sie alle Abfälle, welche rezykliert werden können wieder mit nach Hause (Glas, Alu, PET). Die aufgestellten Abfalleimer sind für Hauskehricht bestimmt, welcher in der KVA verbrannt wird.
- Bitte verbrennen Sie nur Holz und keine Abfälle wie z.B. Kunststoffe. Die nächsten Gäste sind Ihnen dankbar.
- Benutzen Sie die festen Feuerstellen und machen Sie bitte keine Feuer im Freien, die Waldbrandgefahr ist oft erheblich.
- Benutzen Sie auf den Raststätten keine lautstarken Musikanlagen (insbesondere keine elektronischen Verstärker). Die Wildtiere sind Ihnen sehr dankbar dafür.
Besten Dank, dass Sie uns mit Eigenverantwortung mithelfen den Erholungswert der Raststätten zu erhalten.
Fahrbewilligungen
Für das Befahren der direkten Zufahrtsstrassen zu den Rastplätzen benötigen Sie eine Fahrbewilligung.
Die Bewilligung beschränkt sich auf den Transport gehbehinderter/invalider Personen sowie der allfälligen Verpflegung. Die Fahrten sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Eine Fahrbewilligung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Online-Schalter der Gemeinde Kölliken.